Rechte · 6 Min.
Schlechtes Netz: So minderst oder kündigst du deinen Handyvertrag
Seit April 2026 kannst du zu langsames mobiles Internet per App nachweisen. So funktioniert die Messung, ab wann du weniger zahlen darfst und wann du sofort kündigen kannst.
Von der Redaktion modeal · fachlich geprüft am
Kurz gesagt: Ist dein mobiles Internet erheblich langsamer als vereinbart, darfst du den Preis mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Den Nachweis führst du seit dem 20. April 2026 mit der kostenlosen App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ der Bundesnetzagentur: 30 Messungen an fünf Tagen.
Was dir das Gesetz erlaubt
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) gibt dir zwei Rechte, wenn die Geschwindigkeit deines Internetzugangs erheblich, dauerhaft oder regelmäßig wiederkehrend von dem abweicht, was im Vertrag steht:
- Minderung: Du zahlst anteilig weniger, solange die Leistung fehlt.
- Außerordentliche Kündigung: Du kannst den Vertrag vorzeitig beenden und in einen Tarif mit besserem Netz wechseln.
Für Internet zu Hause gilt das schon länger. Seit dem 20. April 2026 gibt es auch für Handyverträge ein offizielles Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur.
So funktioniert die Messung im Mobilfunk
- App installieren: „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“, kostenlos in den gängigen App-Stores. Infos unter breitbandmessung.de/mobil-testen.
- Messen: In der Regel 30 Messungen an fünf Kalendertagen, also sechs pro Tag, an dem Ort, an dem du dich regelmäßig aufhältst.
- Auswertung: Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn an mindestens drei der fünf Tage die vereinbarte geschätzte Höchstgeschwindigkeit abzüglich eines regionalen Abschlags nicht erreicht wird. Steht das schon nach drei Tagen fest, endet die Messung früher.
Wie viel Geschwindigkeit muss ankommen?
Deutschland ist dafür in Felder von 300 × 300 Metern eingeteilt. Je nachdem, wie dicht dort gewohnt wird, gilt ein anderer Abschlag:
| Gebiet | Mindestens erreicht werden müssen |
|---|---|
| Hohe Haushaltsdichte (Stadt) | 25 % der vereinbarten Geschwindigkeit |
| Mittlere Haushaltsdichte | 15 % |
| Geringe Haushaltsdichte (Land) | 10 % |
Ein Beispiel: Dein Tarif verspricht geschätzt bis zu 300 Mbit/s und du wohnst in der Stadt. Kommen an drei von fünf Messtagen keine 75 Mbit/s an, hast du einen Nachweis.
Mindern oder kündigen: So gehst du vor
- Messprotokoll sichern: Die App erstellt ein Protokoll, das du speichern kannst.
- Anbieter anschreiben: Schicke das Protokoll mit und nenne, was du willst: Minderung oder außerordentliche Kündigung. Schriftlich oder über das Kundenkonto, damit du es belegen kannst.
- Antwort abwarten: Lehnt der Anbieter ab, hilft die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur oder eine Verbraucherzentrale.
Tipp: Bevor du kündigst, prüfe, welches Netz an deiner Adresse besser ist. Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn der neue Tarif in einem Netz mit gutem Empfang funkt.
Das passende Netz finden
Alle Anbieter in Deutschland nutzen eines von vier Netzen. Unsere Vergleiche nach Netz helfen bei der Auswahl: Telekom-Netz, Vodafone-Netz, Telefónica-Netz (O2) und 1&1-Netz. Wer sich erst festlegen will, wählt einen monatlich kündbaren Tarif und testet in Ruhe.
Passende Angebote
Die drei günstigsten Angebote aus unserem Vergleich Handytarife monatlich kündbar, Stand 20.10.2026:
| Anbieter und Tarif | Daten | Netz | Durchschnitt pro Monat |
|---|---|---|---|
| Lebara Allnet 20 GB Flex | 20 GB | Telefónica | 5,82 € |
| MAINGAU Allnet Flat 5 GB Flex 5G | 5 GB | Telefónica | 6,82 € |
| FYVE Smart XS | 14 GB | Vodafone | 6,89 € |
Häufige Fragen
Gilt das auch, wenn ich gar keinen Empfang habe?
Ja, ein Funkloch an deinem regelmäßigen Aufenthaltsort führt erst recht dazu, dass die Mindestwerte nicht erreicht werden. Gemessen wird mit der App am betroffenen Ort.
Wie viel darf ich mindern?
Das Gesetz nennt keinen festen Betrag. Die Minderung soll im Verhältnis zur fehlenden Leistung stehen. Viele Verbraucherzentralen bieten dafür Musterschreiben und Rechner.
Gilt das Verfahren auch für Internet zu Hause?
Für DSL, Kabel und Glasfaser gibt es ein eigenes Nachweisverfahren mit der Desktop-App der Breitbandmessung. Die Rechte sind dieselben: mindern oder außerordentlich kündigen.
Brauche ich einen neuen Tarif sofort?
Nicht unbedingt. Mit der Rufnummernmitnahme behältst du beim Wechsel deine Nummer, viele Anbieter zahlen sogar einen Wechselbonus.
Quellen
- § 57 TKG: Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung Gesetze im Internet
- Nachweisverfahren für Minderung im Mobilfunk (Pressemitteilung vom 15.04.2026) Bundesnetzagentur
- Breitbandmessung Bundesnetzagentur
- Mobilfunkversorgung Bundesnetzagentur
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