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Sonderkündigungsrecht: Wann du Handy- und Internetvertrag vorzeitig beenden darfst

Preiserhöhung, Umzug, schlechtes Netz: In diesen Fällen darfst du deinen Handy- oder Internetvertrag vor Ende der Laufzeit kündigen, und so gehst du vor.

Von der Redaktion modeal · fachlich geprüft am

Kurz gesagt: Ein Sonderkündigungsrecht hast du vor allem bei einer Preiserhöhung oder anderen einseitigen Vertragsänderungen zu deinem Nachteil, bei erheblich zu langsamem Internet und beim Umzug, wenn der Internetanbieter an der neuen Adresse nicht liefern kann. Bei Preiserhöhungen hast du dafür drei Monate Zeit ab der Mitteilung.

Preiserhöhung und Vertragsänderung

Erhöht dein Anbieter den Preis oder ändert er die Bedingungen zu deinem Nachteil, muss er dich vorher informieren. Du darfst den Vertrag dann ohne zusätzliche Kosten kündigen, und zwar innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung. Das gilt für Handy- und Internetverträge.

Kein Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn die Änderung nur zu deinem Vorteil ist oder rein technisch und ohne Nachteil für dich.

Umzug

  • Internet zu Hause: Ziehst du um, muss der Anbieter den Vertrag an der neuen Adresse zu den gleichen Bedingungen weiterführen, wenn er dort liefern kann. Kann er es nicht, darfst du mit einer Frist von einem Monat kündigen.
  • Handyvertrag: Ein Umzug innerhalb Deutschlands ist kein Kündigungsgrund, weil das Handy überall funktioniert. Ist das Netz am neuen Wohnort schlecht, hilft das Nachweisverfahren aus dem nächsten Abschnitt.

Mehr zur Wahl des neuen Anschlusses: Glasfaser, Kabel, DSL oder ohne Festnetz per 5G und LTE.

Zu langsames Internet

Ist das Internet erheblich langsamer als vereinbart, darfst du den Preis mindern oder außerordentlich kündigen. Seit April 2026 gilt das mit einem offiziellen Messverfahren auch im Mobilfunk. So geht der Nachweis: Schlechtes Netz.

So nutzt du dein Sonderkündigungsrecht

  1. Grund nennen: Schreibe, dass du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, und warum, etwa „wegen der angekündigten Preiserhöhung vom …“.
  2. Frist beachten: Bei Preiserhöhungen drei Monate ab Mitteilung.
  3. Nummer sichern: Bestelle den neuen Tarif mit Rufnummernmitnahme, dann geht nichts verloren.

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Häufige Fragen

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch für Prepaid?

Prepaid hat keine Laufzeit, du kannst ohnehin jederzeit aufhören. Restguthaben musst du auf Wunsch ausgezahlt bekommen.

Was ist mit dem Handy, das ich über den Vertrag abbezahle?

Bei einer Sonderkündigung können die restlichen Geräteraten fällig werden. Das steht im Vertrag, bei getrennten Ratenverträgen läuft die Finanzierung oft weiter.

Kann ich auch kündigen, wenn ich ins Ausland ziehe?

Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es dafür nicht. Viele Anbieter zeigen sich aber kulant, wenn du die Abmeldung vorlegst.

Quellen

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