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Handyvertrag im Todesfall: Kündigen, übernehmen oder Nummer behalten

Was mit Handy- und Internetvertrag passiert, wenn jemand stirbt: welche Unterlagen Angehörige brauchen, wie die Kündigung klappt und warum die Nummer oft noch eine Weile aktiv bleiben sollte.

Von der Redaktion modeal · fachlich geprüft am

Kurz gesagt: Ein Handyvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod, er geht auf die Erben über. Die meisten Anbieter beenden ihn aber gegen Vorlage der Sterbeurkunde vorzeitig. Alternativ können Angehörige den Vertrag übernehmen oder die Nummer in einen eigenen Tarif mitnehmen. Prepaid-Guthaben wird auf Antrag an die Erben ausgezahlt.

Was mit dem Vertrag passiert

Verträge enden in Deutschland nicht automatisch, wenn der Vertragsinhaber stirbt. Sie gehen mit dem Erbe auf die Erben über. Das gilt für Handyverträge genauso wie für Internet und Festnetz. Ohne Kündigung läuft der Vertrag also weiter, und die Kosten werden weiter abgebucht, bis das Konto aufgelöst ist.

Ein ausdrückliches gesetzliches Sonderkündigungsrecht für den Todesfall gibt es nicht. In der Praxis beenden die meisten Anbieter den Vertrag aber vorzeitig, wenn Angehörige die Sterbeurkunde schicken. Viele haben dafür ein eigenes Formular oder eine eigene Seite im Hilfebereich. Fehlt so eine Regelung, gilt die normale Frist: zum Ende der Mindestlaufzeit oder, wenn die vorbei ist, mit einem Monat Frist.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Rufnummer und Kundennummer des Vertrags, beides steht auf jeder Rechnung
  • Deine Kontaktdaten und deine Beziehung zur verstorbenen Person
  • Bei manchen Anbietern einen Nachweis, dass du erbst oder bevollmächtigt bist, etwa einen Erbschein oder eine Vollmacht

Schick die Unterlagen über das Kontaktformular, per Brief oder per E-Mail und bitte um eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes.

Nicht zu früh abschalten

Bevor du kündigst, lohnt sich ein Blick aufs Handy: Viele Banken, E-Mail-Konten und Online-Dienste schicken Bestätigungscodes per SMS an genau diese Nummer. Ist die Nummer abgeschaltet, kommen die Angehörigen an diese Konten oft nur noch mit viel Aufwand heran.

Lass die Nummer deshalb aktiv, bis Bankkonten, Versicherungen und wichtige Online-Konten geklärt sind. Das kann ein paar Wochen dauern. Ist der Vertrag teuer, kann ein günstiger Tarif helfen, in den du die Nummer mitnimmst (siehe unten).

Die Nummer behalten

Manche Angehörige möchten die Nummer behalten, zum Beispiel weil Freunde und Familie sie kennen oder weil sie für Konten gebraucht wird. Dafür gibt es zwei Wege:

  1. Vertrag übernehmen: Du trittst als neuer Inhaber in den bestehenden Vertrag ein. Dafür gibt es beim Anbieter ein Formular, und deine Bonität wird geprüft. Preis und Laufzeit bleiben gleich.
  2. Nummer in einen eigenen Tarif mitnehmen: Du schließt einen eigenen Tarif ab und beantragst die Rufnummernmitnahme. Weil der Name nicht mehr zum Vertrag passt, verlangt der alte Anbieter meist erst eine Übertragung auf dich oder die Sterbeurkunde mit deinem Nachweis als Erbe. Frag vorher nach, was er braucht.

Für eine Nummer, die nur noch eine Zeit lang erreichbar sein soll, sind monatlich kündbare Tarife oder Prepaid ohne Grundgebühr die einfachste Lösung. Wie die Mitnahme abläuft, steht im Ratgeber Rufnummer mitnehmen.

Handy auf Raten und offene Beträge

War ein Smartphone im Vertrag, gehören noch offene Raten zum Nachlass. Das Gerät gehört dann den Erben. Je nach Anbieter werden die restlichen Raten bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung auf einmal fällig oder laufen weiter. Lass dir die Summe vorher nennen.

Ist unklar, ob das Erbe mehr Schulden als Vermögen enthält, sollten die Erben vorsichtig sein, offene Rechnungen aus eigenem Geld zu begleichen. Ein Erbe kann in der Regel innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden, nachdem man davon erfahren hat. Im Zweifel hilft eine Beratung, etwa beim Nachlassgericht oder einem Anwalt.

Prepaid: Guthaben zurückholen

Bei Prepaid gibt es keinen Vertrag mit Laufzeit. Die Karte kann einfach abgemeldet werden. Das Restguthaben steht den Erben zu und wird auf Antrag ausgezahlt. Dazu brauchst du meist die Sterbeurkunde, die Rufnummer und eine Bankverbindung.

Internet und Festnetz

Für den Internetanschluss zu Hause gilt das Gleiche: Er geht auf die Erben über, viele Anbieter beenden ihn gegen Sterbeurkunde vorzeitig. Wohnt noch jemand in der Wohnung, ist oft eine Übernahme sinnvoll, damit der Anschluss nicht neu geschaltet werden muss. Bei einem Umzug von Angehörigen hilft der Ratgeber Sonderkündigungsrecht weiter.

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Häufige Fragen

Kann ich einen Handyvertrag nach einem Todesfall sofort kündigen?

Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht ausdrücklich, die meisten Anbieter beenden den Vertrag aber gegen Vorlage der Sterbeurkunde vorzeitig. Sonst gilt die normale Kündigungsfrist.

Wer muss den Handyvertrag eines Verstorbenen kündigen?

Die Erben oder eine bevollmächtigte Person. Meist reicht es, wenn ein naher Angehöriger die Sterbeurkunde mit Rufnummer und Kundennummer schickt.

Kann ich die Handynummer eines Verstorbenen übernehmen?

Ja. Entweder du übernimmst den Vertrag als neuer Inhaber, oder du nimmst die Nummer in einen eigenen Tarif mit. Der Anbieter sagt dir, welche Nachweise er dafür braucht.

Was passiert mit dem Prepaid-Guthaben?

Es gehört zum Nachlass. Die Erben können sich das Restguthaben auszahlen lassen.

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